von Markus Golletz (Kommentare: 3)
TÜV: Rückdatierung war gestern
Keine Rückdatierung mehr bei Hauptuntersuchung
Hessen und Saarland machen es vor: TÜV Berichte werden nicht mehr rückdatiert, ab 2012 gibt es immer volle 2 Jahre ‚TÜV‘, auch wenn die Frist überzogen wurde.
Seit kurzer Zeit ist es raus, dass 2012 mit der 47. Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung (die voraussichtlich im Frühjahr beschlossen wird) die unbeliebte Rückdatierung hinfällig wird. Demnach soll es in allen Bundesländern wieder die Plakette für volle 24 Monate geben. Die Überwachungsvereine erheben bei Überziehern wegen 'vertiefenden, intensiveren Arbeiten' eine Extragebühr in Höhe von ca. 20% der normalen Untersuchungsgebühr.
Das (gewerbliche) Portal Straßenverkehrsamt.de schreibt dazu:
"Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, die außerhalb des Betriebszeitraums einen fälligen Hauptuntersuchungs-Termin haben, gilt es weiterhin, die HU im ersten Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.
Grundsätzlich soll aber die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge nicht überzogen werden. Für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen ist der Fahrzeughalter verantwortlich und wird vom Gesetzgeber für ein Überziehen von zwei bis vier Monaten mit 15 Euro zur Kasse gebeten. Bei einer Überziehung von bis zu acht Monaten muss mit einer Strafe von 25 Euro gerechnet werden. Wurde das Kraftfahrzeug erst nach acht Monaten technisch Überprüft, fallen nicht nur 40 Euro Bußgeld an, sondern auch zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg."
Das Ärgernis kennen viele in den anderen Bundesländern, unter Umständen gibt es weniger als ein Jahr den Segen zur Hauptuntersuchung, weil man überzogen hat oder mit dem Motorrad einen HU-Termin im Winter hatte, den man nicht wahrnehmen konnte. Die Ungerechtigkeit ist eigentlich nicht nachvollziehbar, doch wenn nun ein Minister wie Hessens Dieter Posch dasselbe sagt, wie Millionen anderer Kunden auch, dann ist das war ganz anderes und verändert die Sache ungemein. Es sei eine neue ‚rechtliche Bewertung‘ seitens des Bundesverkehrsministeriums erfolgt.
Kommentare
Kommentar von Koni |
Na mal sehen! Ich hoffe es wird kommen!
Koni
Kommentar von Jochen Möckel |
Kommentar von Ulrike Franz-Stöcker |
Auf Anfrage von MR kam es zur folgenden Stellungnahme des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Rückdatierung wird bereits seit längerer Zeit im zuständigen Bund-/Länderarbeitskreis diskutiert.
Es werden hierzu unterschiedliche Auffassung vertreten. BMVBS hat dies rechtlich überprüfen lassen und das Ergebnis den Ländern zur Verfügung gestellt. Danach bestehen erhebliche Zweifel, ob für eine Rückdatierung eine Rechtsgrundlage im StVG vorhanden ist. Hessen hatte von Anfang an Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Rückdatierung, sah sich aber an einen entsprechend Länderbeschluss gebunden.
Die Entscheidung, ob dem Ergebnis des Rechtsgutachten gefolgt wird, obliegt jedem Bundesland. Daher lässt sich nicht sagen, in wie weit noch weitere Länder künftig von einer Rückdatierung absehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Franz-Stöcker
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