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Motorrad Spikesreifen in den Alpen

Benutzung von Spikesreifen auf dem Motorrad

Mefo Spikes-Reifen: nur für die Piste?
Mefo Spikes-Reifen: nur für die Piste?

Bei Spikesreifen scheiden sich die Geister: Länder, die mit viel Schneefall zu kämpfen haben, erlauben solche Reifen auch für Motorradfahrer, in Deutschland sind sie bis auf eine Alpengemeinde tabu. MR klärt, was man im Alpenraum beim Grenzübertritt zu beachten hat.
Durch die Einführung der situativen Winterreifenpflicht von 2006 und Dezember 2010 bricht auch für Motorradfahrer ein neues Kapitel an. Sicher ist es nur eine Minderheit, die auf 2 oder 3 Rädern auf festgefahrener Schneedecke unterwegs ist, aber auch die ‚Harten‘ möchten gerne etwas Rechtssicherheit. Damit tun sich die Behörden schwer.
MR testet gerade den Mefo Spikesreifen (MFC 90/90-21) und wird damit zu einer Alpenüberquerung aufbrechen.

Die Vorschriften in Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien

Kennzeichen D:
Spikesreifen sind in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Da Spikes-Reifen die Straßenoberflächen stark abnutzen, sind sie in Deutschland seit 1975 mit einigen Ausnahmen (Einsatzfahrzeuge, Rettungsdienste, etc.) verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann aber nach § 70 StVZO von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden nach Ermessen erteilt werden. Eine deutsche Sonderregelung gilt in einem 15 Kilometer breiten Streifen entlang der österreichischen Grenze, in dem Alpengebiet südlich der Linie Lofer - Bad Reichenhall (Kleines Deutsches Eck). In dieser Alpenregion besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit schnee- und eisbedeckter Straßen. Die zulässige Geschwindigkeit mit Spikes-Reifen beträgt hier 50 Stundenkilometer. Die Benutzung von Autobahnen ist verboten.

In den Nachbarländern Österreich, Schweiz und Italien dürfen Spikes-Reifen auch auf Motorrädern zu bestimmten Jahreszeiten eingesetzt werden:

Kennzeichen A:
Spikes-Reifen sind in Österreich nur für vierrädrige Fahrzeuge von Anfang Oktober bis Ende Mai unter bestimmten Bedingungen erlaubt: Es gilt eine maximale Spikeslänge von 2 mm (Autospikes), die zumindest bei Autos auf allen Reifen montiert sein müssen. Außerorts beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 Stundenkilometer – an Autos muss ein Aufkleber auf diese Beschränkung hinweisen. Auf Autobahnen darf maximal 100 km/h gefahren werden, außerorts auf Landstraßen 80 km/h. Nach Interpretation der entsprechenden Gesetze (§4 KDV) des ÖAMTC gelten diese Bestimmungen aber nicht für Motorräder.

Kennzeichen CH:
In der Schweiz dürfen Spikes mindestens von November bis April gefahren werden, bei entsprechender Witterung auch länger. Die Regelung gilt auch für Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge. Die Autobahnnutzung ist mit den Ausnahmen San-Bernadino-Tunnel und St.-Gotthard-Tunnel verboten. Bisweilen sind auch andere Strecken von dieser Bestimmung ausgenommen wie die A 13 zwischen Thusis und Mesocco. Das erfährt man im Web unter astra.admin.ch.
Details zur Reifenbeschaffenheit bestimmt auch für die Schweiz bindend die Behörde ‚European Tyre and Rim Technical Organisation‘ (E.T.R.T.O.)mit Sitz in Brüssel.

Kennzeichen I:
Italien: Spikes sind an Motorrädern zwischen 15. November und 15. März zulässig. Sie müssen auf beiden Achsen montiert sein. Die Geschwindigkeits-Limitierung liegt bei 120 km/h (Autobahnen) und 90 km/h auf anderen Straßen. Ein ‚Spritzschutz‘ ist obligatorisch, für im Ausland zugelassene Fahrzeuge jedoch nur empfohlen.

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