von Markus Golletz (Kommentare: 0)
M+S Reifen: Alles wieder wie vor 2017
Seit dem 3. Juli 2021 ist es wieder erlaubt, M+S-Reifen zu montieren, die einen niedrigeren Speedindex besitzen, als für die maximale Höchstgeschwindigkeit des Motorrades nötig wäre. Es muss dann wieder mit dem Aufkleber auf dem Tacho gearbeitet werden.
Damit ist alles wieder wie vor der „Reform“ von 2017.
§36 der StVZO Absatz 11 wurde hinzugefügt, daher werden Reifen für L-Fahrzeuge (2/3-Räder und Quads) nun behandelt, wie die Fahrzeuge unter Absatz 5.
Zwei Jahre hat es gedauert, bis die längst beschlossene Änderung in die Vorschriften eingegangen ist. Ein kleines Trauerspiel für Biker, die dringend ihren Reifen brauchen.
Die Quelle der Meldung ist ebenso die Motorradabteilung der Continental AG
Informationen
- Das schwer zu lesende Bundesgesetzblatt im Original
- §36 StVZO (der entsprechende Paragraf)
- MR Artikel von 2017 zur Winterreifenpflicht
- Weitere Infos zu der derzeit gängigen Praxis bei Reifen (Eintragungen)
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