von Markus Golletz (Kommentare: 0)
Reifenfabrikatsbindungen- ohne Ausnahme?
Diese besagt, dass nur die in den Fahrzeugpapieren ausgewiesenen Reifenmodelle für die Bereifung genutzt werden dürfen. Der Grund hierfür ist denkbar einfach. Durch das enge Zusammenspiel von Maschine und Reifen werden die einzelnen Motorradtypen im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Reifenmodellen getestet und dabei allen erdenkbaren Extremsituationen ausgesetzt. Bei bestandenem Test und der damit einhergehenden Bestätigung der Sicherheit für den Straßenverkehr, werden die Fahrzeug-Reifen-Kombinationen in die entsprechenden Fahrzeugpapiere eingetragen.
Aber wie immer im Leben gibt es natürlich Ausnahmen von der Regel. Nicht wenige Motorradfahrer bevorzugen bestimmte Reifentypen, die aufgrund bestimmter Fahreigenschaften hervorstechen, aber nicht in den Papieren aufgeführt sind. In diesem Fall muss vor der Umrüstung auf ein anderes Modell eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller ausgestellt werden.
Gerade wer seine Reifen online in Shops wie Tirendo bestellt, sollte darauf achten. Meist lassen sich die Bescheinigungen über den Shop selbst, oder über die Seite des Herstellers per PDF runterladen und ausdrucken.
Reifen, die mittels einer UBB legal für das eigene Fahrzeug verwendet werden dürfen sind durch ein entsprechendes ECE-Siegel gekennzeichnet. Auf dem Modell befindet sich dann ein fett gedrucktes E mit einer Zahl, die für das entsprechende Prüfland steht. Zudem sollten die Anweisungen des Herstellers beachtet werden.
Im Übrigen muss bei einem solchen Wechsel das Fahrzeug keinem Sachverständigen, d.h. TÜV, Dekra etc. vorgeführt werden. Der Fahrzeughalter muss lediglich darauf achten, dass die ausgestellte UBB immer mit den Fahrzeugpapieren zusammen mitgeführt wird, um Probleme bei Polizeikontrollen und vor allem unnötige Bußgelder zu vermeiden.
- Infos Reifenmarkenbindung (älter)
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