von Markus Golletz (Kommentare: 0)
Service: I-KFZ Dashboard
i-Kfz: Digitale Zulassung – Motorradzulassungen & wo es noch hakt
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz sollte den Behördengang ersetzen und die Anmeldung von Motorrädern und Autos vereinfachen. Seit Herbst 2023 sind digitale Vorgänge bundesweit Pflicht. Die Praxis zeigt jedoch: Für viele Motorradfahrer funktioniert das System je nach Wohnort noch immer nicht zuverlässig.
Was i-Kfz kann
i-Kfz ermöglicht die Online-Zulassung, Abmeldung oder Wiederzulassung von Motorrädern. Auch Saisonkennzeichen, Elektro- und Oldtimerkennzeichen lassen sich digital beantragen. Nach Abschluss kann ein Fahrzeug sofort genutzt werden, noch bevor die Dokumente per Post eintreffen. Die Kosten sind meist niedriger als am Schalter.
Voraussetzungen
Für Motorradhalter sind folgende Voraussetzungen zwingend:
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Personalausweis oder eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
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Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (in der Regel bei Dokumenten ab 2015/2018)
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je nach Vorgang Zulassungsbescheinigung Teil II
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eVB-Versicherungsnummer
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Bankverbindung
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Smartphone mit AusweisApp oder Kartenlesegerät
Fehlen Sicherheitscodes oder handelt es sich um ältere Motorräder mit alten Papieren, ist digitale Zulassung häufig nicht möglich.
Wie weit i-Kfz wirklich funktioniert
Bundesweit bieten noch immer mehrere Dutzend Kommunen den Online-Service gar nicht an. In diesen Regionen müssen Motorradbesitzer weiterhin persönlich zur Zulassungsstelle. Ursachen sind technische Probleme, nicht abgeschlossene Software-Anbindung oder fehlende personelle Kapazitäten.
Auch in Kommunen mit offizieller Teilnahme kommt es vor, dass einzelne Vorgänge blockiert sind – etwa wenn alte Fahrzeugdokumente nicht über die benötigten Sicherheitsmerkmale verfügen oder wenn Systeme kurzfristig deaktiviert werden, weil neue Vorgaben technisch nicht umgesetzt sind.
Beispiel Hannover
In der Region Hannover ist i-Kfz verfügbar und wird seit 2023 zunehmend genutzt. Auch Motorradfahrer können hier grundsätzlich online an-, ab- und wiederzulassen. Einschränkungen gelten jedoch weiterhin bei:
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sehr alten Fahrzeugpapieren ohne Code
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fehlender eID-Aktivierung
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bestimmten Umschreibungen mit Halterwechsel
Wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt der Gang zur Behörde Pflicht.
Neue i-Kfz-App: digitaler Fahrzeugschein
Seit 2025 steht die i-Kfz-App bereit. Motorradfahrer können darin den digitalen Fahrzeugschein speichern und vorzeigen. Die App ersetzt die Papierform und erleichtert das Mitführen der Dokumente. Allerdings löst sie die grundlegenden Probleme der Online-Zulassung nicht – funktioniert ein Vorgang im Portal nicht, bleibt die App wirkungslos.
Wo es weiterhin nicht klappt
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Kommunen ohne i-Kfz-Anbindung
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Motorradpapiere ohne Sicherheitscodes (vor allem ältere Modelle)
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Vorgänge, die einen Behördenkontakt erfordern, z. B. manche Halterwechsel
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Vorübergehende Ausfälle, wenn Zulassungsstellen technische Vorgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes umsetzen müssen
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Nutzer ohne aktivierte eID-Funktion
Für viele Motorradfahrer bleibt i-Kfz damit ein Komfortangebot, das nur unter idealen Voraussetzungen funktioniert.
46 Kommunen ohne Online-Angebot
Stand Mitte Januar 2025 bieten 46 der insgesamt 411 Kreise in Deutschland den Online-Service nicht an, wie aktuelle Zahlen des Bundesverkehrsministeriums zeigen. Besonders in Sachsen-Anhalt hinkt die Digitalisierung hinterher: Kommunen wie das Jerichower Land, der Landkreis Wittenberg und die Stadt Halle haben das System noch nicht implementiert.
Immerhin: Die Zahl der säumigen Kommunen sinkt langsam. Im August 2024 waren es noch 53 Städte und Kreise ohne i-Kfz-Angebot.
Nutzung steigt nur langsam
Im Oktober 2024 wurden 152.000 Fahrzeuge per i-Kfz zugelassen, während am Schalter im selben Zeitraum zwei Millionen Vorgänge bearbeitet wurden. Die Digitalisierungsquote liegt bundesweit bei rund zwölf Prozent – ein überschaubarer Erfolg für ein System, das bereits seit 2015 schrittweise eingeführt wird.
Dabei variiert die Akzeptanz stark zwischen den Kommunen. Spitzenreiter ist Ingolstadt mit 59 Prozent digitalen Zulassungsvorgängen, gefolgt von Berlin mit knapp 32 Prozent und Erfurt mit rund 31 Prozent. In anderen Städten wie Steinburg, Sangershausen, Salzgitter und Bergisch Gladbach wurde trotz technischer Anbindung noch kein einziger Vorgang online abgewickelt.
Fazit
i-Kfz kann Abläufe vereinfachen und spart Zeit – vor allem für Motorradfahrer, die häufiger ab- und anmelden, Saisonkennzeichen nutzen oder Zweitfahrzeuge bewegen. Allerdings ist die digitale Zulassung in Deutschland weiterhin uneinheitlich. Regionale Unterschiede, technische Hürden und unvollständige Systemanbindungen sorgen dafür, dass i-Kfz trotz gesetzlicher Vorgabe nicht überall verlässlich funktioniert. Die tatsächliche Nutzbarkeit hängt stark von der eigenen Kommune und den Fahrzeugpapieren ab.
Für i-Kfz ist nicht das Alter des Motorrads, sondern das Ausstellungsdatum der Fahrzeugpapiere entscheidend.
Seit wann gibt es die Sicherheitscodes?
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Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit Sicherheitscode gibt es erst seit 2015.
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Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit Sicherheitscode gibt es seit 2018.
Damit gilt:
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Motorräder, die vor 2015 zuletzt zugelassen wurden, haben in der Regel keine ZB I mit Sicherheitscode → i-Kfz funktioniert nicht.
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Motorräder, deren ZB II vor 2018 ausgestellt wurde, haben keinen passenden Sicherheitscode für Wiederzulassung/Umschreibung → i-Kfz funktioniert nicht.
Typische Problemfälle:
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Oldtimer / Youngtimer mit alten Papieren (z. B. Erstzulassung 1970er–2000er Jahre) → praktisch immer ausgeschlossen
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Schlafende Fahrzeuge, die seit vielen Jahren abgemeldet sind → Papiere ohne Sicherheitscodes
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Importfahrzeuge mit alten oder ausländischen Dokumenten
Wann ältere Motorräder trotzdem funktionieren können
Wenn ein Motorrad nach 2015 bzw. 2018 einmal neu zugelassen oder umgeschrieben wurde, hat es oft neue Papiere – dann ist i-Kfz möglich, auch wenn das Fahrzeug selbst alt ist.
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