von Markus Golletz (Kommentare: 1)
Winterreifenpflicht für Motorräder
Gibt es Winterreifen für Motorräder?
Man spricht von einer „situativen Winterreifenpflicht“, die ab dem 4. Dezember auch für Motorräder gelten soll. Doch die Situation und der Geltungsbereich sind derzeit höchst unklar. Zum einen sind Motorräder in dem ergänzenden § 2 Abs. 3a StVO nicht explizit aufgeführt. Im Gegenteil, in der genannten Richtlinie 70/156/EWG ist sogar ausdrücklich nur von KFZ mit 4 Rädern die Rede. Beabsichtigt ist es hingegen schon, Motorräder mit einzubeziehen. Wie immer hat sich anscheinend niemand explizit um die spezielle Fahrphysik bei Motorrädern gekümmert (Lamellenreifen sind nicht machbar) bzw. sind derzeit für die Mehrheit der Motorräder überhaupt keine ‚Winterreifen‘ käuflich.
Achtung! der obige Artikel ist von 2013, als diese Pflicht eingeführt wurde, ab 2018 sieht das anders aus: das Alpine-Symbol auf Reifen löste die bisherige situative Winterreifenpflicht, auch für Motorräder, ab. Bisher gibt es dafür aber keinen Prüfzyklus. Näheres auf 600ccm.info
Besteht Versicherungsschutz?
Für die Versicherungen zumindest scheint der Fall klar zu sein. Wer in einen schneebedingten Unfall verwickelt wurde und keine angemessene Bereifung aufgezogen hat, für den gilt das Prinzip des Opferschutzes.
Bei der Haftpflicht wird in der Regel bei derartigen Verstößen kein Fahrer / Halter in Regress genommen. Anders bei der Kasko. Nach den alten Bedingungen konnte der Schutz versagt werden, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Einige Versicherungen unterscheiden nach den alten Basistarifen, in denen bei grober Fahrlässigkeit nicht gezahlte wird und den neueren Plus-Tarifen (werden fast nur noch angeboten) bei dem auch dieses Risiko mit abgedeckt ist. Dann wird auch bei falscher Bereifung, zu niedrigem Luftdruck oder zu geringer Profiltiefe gezahlt.
M+S Kennzeichnung nicht genormt
Da auch die M+S Kennzeichnung weder genormt noch genau definiert ist, entspricht fast jeder Enduroreifen dieser Definition. Nur die wenigsten Hersteller (Ausnahme: Heidenau, Conti, Mitas, IRC und Metzeler) haben diese Kennzeichnung jemals benutzt. Die M+S Kennzeichnung wird in Deutschland seitens der Hersteller meist aus einem anderen Grund benutzt: M+S Reifen dürfen auch auf Motorräder gefahren werden, deren eingetragener Geschwindigkeitsindex viel höher liegt, als der M+S Reifen es zulässt. Zu diesem Zwecke soll ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden, der auf die Höchstgeschwindigkeit des M+S Reifens hinweist.
Nach einer Antwort des zuständigen Ministeriums (BMVBS) ist die M+S Kennzeichnung bei Motorradreifen nicht zwingend erforderlich, wenn das Profil die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllt: Genaueres sollte man bei dem Reifenhersteller 'erfragen'. Eine interessante Antwort, man darf auf die nächste Polizeikontrolle gespannt sein.
Seitens des sächsischen Reifenherstellers Heidenau wird nun befürchtet, dass ab kommenden Jahr jede Menge Motorradreifen mit entsprechendem Symbol zu kaufen sind – ohne dass das weitere Auswirkung auf Profilgestaltung und Gummimischung (wie bei Heidenau) haben könnte. Somit wäre das Thema Winterreifen für Motorräder extrem verwässert. ‚Dem Kunden wäre Sand in die Augen gestreut.‘
Im Zuge dessen Testet MR in den nächsten Wochen Schneeketten (Krallen von MV Motorrad) und Mefo Spikesreifen.
weitere Links zum Thema:
- Update: Antwort des Ministeriums auf Anfrage von Lawbike.de
- Anbei noch eine Interpretation des Ministeriums BMVBS
- Petition gegen Winterreifenpflicht für Motorräder
- motorrad-recht.de | Stand 13.12.2010 (schlüssige Argumentation)
- BVDM Position, aufgegriffen auch von Fokus
- der neue § 2 Abs. 3a StVO
- 'Antrag' auf situative KFZ Steuer-Befreiung wegen 'situativer Winterreifenpflicht' für Motorräder
Bezug:
Kommentare
Kommentar von X_FISH |
Du hast einige alte Links zum Thema aufgeführt. Ich bemerke gerade in den Foren eine gewisse Unruhe (eventuell weil gerade die Temperaturen schon wieder zweistellig sind und es manchen in der rechten Hand juckt) und wieder kommen die Links mit Beiträgen von 2010 zum Einsatz.
Durch den überarbeiteten und seit 01.06.2017 gültigen §2 Abs. 3a StVO ist die Winterreifenpflicht für einspurige Fahrzeuge offiziell aufgehoben worden - und das explizit.
Somit besteht da keine Unklarheit mehr sondern durch die Neufassung ist es klar: Keine Winterreifenpflicht für motorisierte, einspurige Fahrzeuge.
Siehe hierzu auch meine Ergänzung in meinem alten Beitrag (Blöcke bzgl. Update vom 01.06.2017):
https://www.600ccm.info/1/130901/Winterreifenpflicht_f%C3%BCr_Motorr%C3%A4der
Antwort von Markus Golletz
Hallo Martin, Webmaster von 600ccm.info!
Vielen Dank für deine schnelle Reaktion. Der Ursprungsartikel ist ja schon 5 Jahre alt, ich hatte nur versucht, durch den Kasten darauf hinzuweisen. Ich werde das umgehend ergänzen. Auf der Startseite ist derzeit auch noch ein Link zu euch zum Thema HU überziehen. Auch da: vielen Dank für die gute Recherche!
Lieben Gruß,
Markus
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